Vermögen im Dienst einer besseren Welt

Sinn stiften, aber wie?

Christian Dütz

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine gute Sache finanziell zu unterstützen – mit unterschiedlichen Auswirkungen. Wer sie kennt, kann sein Vermögen sehr gezielt einsetzen.

Am bekanntesten ist sicher die Geldspende. Sie fließt meist auf ein Sammelkonto und wird von der Empfängerorganisation nach Bedarf verwendet. Den Mitteleinsatz genau festzulegen, ist wegen des großen Verwaltungsaufwands nur selten möglich. Spenden sind besonders gebräuchlich in der Katastrophenhilfe und zur Finanzierung spezifischer Projekte. Denn das gespendete Geld muss innerhalb einer gesetzlichen Frist dem institutionellen Zweck entsprechend verbraucht werden.

Anders bei der Zustiftung: So nennt sich die finanzielle Unterstützung einer Stiftung, die bereits bestehen kann oder von dem Geld erst gegründet wird. Stiftungen (mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen) fördern ihren Zweck aus den Zinsen, die mithilfe des Stiftungskapitals erwirtschaftet werden. Zustiftungen sind laut Gesetz nicht gleich aufzubrauchen. Stattdessen erhöhen sie das Stiftungsvermögen und damit die Ausschüttungen zugunsten des Stiftungszwecks. Zustiftungen sind also eine „auf die Ewigkeit“ angelegte Form der Förderung, die das Vermögen des Stifters erhält und auch nach dessen Tod noch Wirkung zeigt. Eine Zustiftung per Testament oder Vermächtnis hat außerdem den Vorteil, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird, wenn die empfangende Institution gemeinnützig ist und durch ihre Arbeit den Staat entlastet.

Zustiftungen sind schon ab 2000 Euro möglich. Erfüllt die empfangende Institution die nötigen Voraussetzungen, so gelten für Spende und Zustiftung Steuervorteile.