Versicherungen

Diplom-Volkswirtin Dr. Barbara Gismann
Scharnhorststr. 46
48151 Münster
0251-53005-19

 

Wie kann ich für den Pflegefall vorsorgen, damit ich meinen Angehörigen durch Alter und Krankheit nicht auch zur finanziellen Last werde? Diese Sorge haben viele Menschen, nicht weil ihre Kinder sie im Pflegefall nicht unterstützen möchten, sondern weil sie selber diesen Gedanken als große emotionale Belastung empfinden, ebenso wie eine mögliche Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung.

Im Pflegefall können so hohe monatlich Kosten auf Sie zukommen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung um ein Vielfaches überschritten werden. Wenn dann zwei- bis dreitausend Euro monatlich selber aufgebracht werden müssen, ist dies oft nur möglich, wenn vorhandenes Vermögen dafür aufgezehrt wird. Es muss auch berücksichtigt werden, dass der bisherige Aufwand für den Lebensunterhalt für den Ehegatten, der nicht Pflegefall ist, weiter in fast gleicher Höhe zu bestreiten ist. So wird die Krankheit des einen, oft zur finanziellen Misere des Anderen. Davor bewahrt auch die häusliche Pflege nicht.

Sie können sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit mit Hilfe von Zusatzversicherungen im Pflegefall bewahren und dadurch gleichzeitig dafür sorgen, dass ein vorhandenes Vermögen an die Kinder und Enkel übergeht und nicht im Pflegefall aufgezehrt wird. Ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente stocken die Leistungen des gesetzlichen Systems auf. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Pflegestufe und kann so umfassend sein, dass alle Zusatzkosten davon bestritten werden können. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die Leistungen bereits für eine Pflege im eigenen Zuhause gewährt werden und auch für die Erkrankung an Demenz. Da für den Abschluss einer solchen Versicherung oft eine kurze Gesundheitsprüfung notwendig ist, sollte man damit nicht warten, bis bereits eine Erkrankung eingetreten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal zum Pflegefall führt. Welches Instrument für Ihre individuelle Situation das Empfehlenswerte ist, ob es überhaupt sinnvoll und nötig ist, dies bedarf der Beratung und kann nicht für jeden Menschen gleich gestaltet werden.

Ein weitere Bereich mit Beratungsbedarf ist die Antwort auf die Frage: wer soll mein Vermögen bekommen, wer soll über meinen Nachlass verfügen, auch dann, wenn es keine Familie, keine Kinder und keine Erben im klassischen Sinne gibt? Welche lieben Menschen, welchen Freundeskreis kann und möchte ich beschenken und welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, auch ohne bereits zu Lebzeiten mein Vermögen aus der Hand geben zu müssen?

Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie einen Teil Ihres Vermögens niemals selber verzehren können, es also irgendwann in den Erbgang geht, dürfen Sie getrost eine mittelfristige Bindung im Geldanlagebereich eingehen. Dies bedeutet nicht, dass Sie nicht täglich über Ihr Geld verfügen könnten, wenn dies nötig ist, sondern dass es umso mehr Ertrag bringt, je länger Sie es nicht brauchen (schlicht: den Zinseszinseffekt nutzen) und keine Entnahmen erfolgen. Zudem sollten die Zinserträge höher sein als die Inflationsrate und außerdem – das wäre schön – ohne Abschläge durch Zinsertragssteuern dauerhaft erzielt werden. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann wird das Vermögen bewahrt und sicher an die nächste Generation übergeben. Natürlich können Sie auch Immobilien, Wertpapierdepots und Aktien für diesen Vermögensteil erwerben. Doch wünschen sich viele Menschen umso mehr Sicherheit für ihr Vermögen, je älter sie werden und auch Klarheit und Übersichtlichkeit in der Anlage. Sich mit Hingabe und Aufmerksamkeit um die Börse und Mieter zu kümmern, ist doch kraftzehrend.
Festgeldanlagen werden nicht nur von Banken angeboten, sondern auch von Versicherungen. Wer also keine Bange hat vor den Versicherungsinstituten (also nicht MEHR, als vor den Banken), der sollte über diese Möglichkeit für sich nachdenken. Einmalbeitragsdepots (dies ist der Oberbegriff dafür) werden mit oder ohne feste Laufzeiten angeboten. Man kann jederzeit festlegen, wer der Erbe dieses Vermögens sein soll. Das Vermögen steht dann demjenigen zu, sofort und unabhängig von testamentarischen Verfügungen.

Die vorausschauende Gestaltung der Vermögensanlagen muss gut überlegt und vorbereitet werden, damit Sie zufrieden sind mit Ihrer Wahl der Erben und der so Beschenkte ebenfalls Rechtssicherheit hat und Freude empfindet an der guten Gabe.

Lassen Sie uns gemeinsam darüber beraten, welche Lösung für den Vermögensübergang und den Pflegefall für Ihre Bedürfnisse die Beste ist.

 

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